Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Rechtsanwaltskanzlei Liebig & Husemann
Viktoriastraße 25
59425 Unna
Vertreten durch:
Marcus Liebig
Thorsten Husemann
Kontakt
Telefon: 02303 65556
Telefax: 02303 65557
E-Mail: info@diekanzleiunna.de
Aufsichtsbehörde
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Ostenallee 18
59063 Hamm
Telefon (0 23 81) 98 50 00
http://www.rechtsanwaltskammer-hamm.de
Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen
Berufsbezeichnung:
Rechtsanwalt (verliehen in der Bundesrepublik Deutschland)
Zuständige Kammer:
Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk Hamm
Ostenallee 18, 59063 Hamm, Telefon (0 23 81) 98 50 00
www.rechtsanwaltskammer-hamm.de
Verliehen in:
Deutschland
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen:
Fachanwaltsordnung
Bundesrechtsanwaltsordnung
Bundesgebührenordnung der Rechtsanwälte
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
Berufsregeln der Rechtsanwälte der EU
Diese Regelungen können Sie einsehen auf den Internet-Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer unter https://www.brak.de
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Name und Sitz des Versicherers:
Wir sind versichert bei folgendem Unternehmen:
Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft in 10900 Berlin
Angaben zum örtlichen Geltungsbereich:
Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in Europa und genügt damit mindestens den Anforderungen der Vorschriften gemäß § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO). Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.
EU-Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit: https://ec.europa.eu/consumers/odr/.
Unsere E-Mail-Adresse finden Sie oben im Impressum.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Quelle: https://www.e-recht24.de